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Hinweise und Empfehlungen zur EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für alle Bauvorhaben, für die ab dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt, die Bauanzeige erstattet bzw. (bei genehmigungs- und anzeigenfreien Bauvorhaben) die Bauausführung begonnen worden ist. Sie stellt Anforderungen an Neubau und Altbau sowohl mit normalen als auch niedrigen Innentemperaturen.

Neubau

Beim Neubau mit normalen Innentemperaturen (>19 °C) werden Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmebedarf gestellt. Der Nachweis erfolgt unter Einbeziehung des baulichen Wärmeschutzes, der Heizungstechnik, der Trinkwassererwärmung, evtl. Lüftungstechnik und der Verluste bei Energiegewinnung, -Umwandlung und -transport. Die möglichen Nachweisführungen sind umfangreich und vornehmlich durch entsprechende Rechenprogramme zu führen. Eine einfache Aussage zum erforderlichen U-Wert (und damit zur erforderlichen Dämmdicke) eines Bauteils ist ohne Berücksichtigung der anderen Einflussgrößen nach EnEV nicht möglich.Ein Ziel der EnEV beim Neubau ist die Senkung der Energieverbräuche um 30 % verbunden mit der Senkung der C02-Emissi-onen. Die nebenstehenden Empfehlungen (siehe Tabelle) führen zu einem um 30 % reduzierten (bauteilbezogenen) U-Wert mit entsprechenden Einsparungen bei den Energiekosten -bei fachgerechter Ausführung eine einmalige Investition, von der Sie die gesamte Lebensdauer des Gebäudes profitieren.

Luftdichtheit
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche eines Gebäudes muss dauerhaft luftundurchlässig ausgebildet sein. Damit werden unkontrollierte Lüftungswärmeverluste und eventuelle Bauschäden durch schädlichen Tauwasserausfall infolge von Konvektion vermieden. URSA® Dämmsysteme helfen mit ihren aufeinander abgestimmten Systemkomponenten die Anforderung an die Luftdichtheit dauerhaft zu erfüllen.

Wärmebrücken
Konstruktive Wärmebrücken führen zu unkontrollierten Wärmeverlusten und möglichen Bauschäden durch schädlichen Tauwasserausfall. Sie sind so weit wie möglich zu vermeiden und in der Nachweisführung zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollten konstruktiv bedingte Wärmebrücken gedämmt werden. Auf optimalen baulichen Wärmeschutz aller Außenbauteile ist zu achten.

Fördermöglichkeiten
Maßnahmen zum Zwecke der C02-Minderung und Energieeinsparung werden staatlich gefördert! In den einzelnen Bundesländern und bundesweit bestehende Förderprogramme helfen bei der Finanzierung dieser Investitionen mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen. So werden beispielsweise mit Hilfe der KfW C02-Minderungsprogramme Maßnahmepakete oder Einzelmaßnahmen finanziert.


Altbau

Bei erstmaligem Einbau, Ersatz und der Erneuerung von Bauteilen setzt die EnEV zulässige Höchstwerte für den U-Wert dieser Bauteile. Hier lassen sich bauteilbezogene Anforderungen aus der Verordnung direkt ableiten.

Nachrüstverpflichtung
Nachrüstverpflichtungen bestehen für die Dämmung nicht begehbarer, aber zugänglicher oberster Geschossdecken über beheizten Räumen auf einen U-Wert von 0,30 W/(m2 o K) und ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen (z.B. mit URSA® Rohrschalen) bis 31. Dez. 2006. Alte Heizkessel sind bis 31. Dez. 2006 auszutauschen.


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